Ein Gesetzesentwurf zur Legalisierung der Sterbehilfe im Vereinigten Königreich wurde fallengelassen.
Das Gesetz war von Baronin Molly Meacher in das britische Oberhaus, das House of Lords, eingebracht und dort in der Zweiten Lesung behandelt worden. Es hätte schwerkranken Menschen, die voraussichtlich nur noch sechs Monate zu leben haben, das Recht auf assistierten Suizid zugesprochen. Die Inanspruchnahme wäre an die Zustimmung zweier Ärzte sowie eines Richters gebunden gewesen.
Der Gesetzesentwurf wurde nach siebenstündiger Debatte zurückgezogen, nachdem sich in der Lesung mehr als 60 Parlamentarier gegen ihn ausgesprochen hatten.
Die Parlamentarier kritisierten, man verhandele in der Lesung nicht über assistiertes Sterben, sondern in Wahrheit über Euthanasie. Der Gesetzesentwurf enthalte rechtlich uneindeutige Kriterien für die Billigung der Sterbehilfe und würde den gesellschaftlichen Blick auf die kranken und schwachen Mitglieder der Gesellschaft nachhaltig verändern:
„Ich befürchte, dass dieses Land zu einer Gesellschaft wird, die das Leben ihrer alten, kranken und behinderten Menschen beendet, weil diese fürchten, dass sie ihren Angehörigen zur Last fallen und weil die Pflege zu zeitaufwändig und zu teuer ist“, bemerkte Lord Donald Curry, Baron Curry of Kirkhale.
Auch der Umstand, dass die Sterbehilfe durch Richter der Familienkammer des High Court freigegeben werden müsste, wurde moniert:
„Der Gesetzesentwurf verlangt daher von einem Richter der Familienkammer, etwas zu genehmigen, was seit der Abschaffung der Todesstrafe nie wieder von einem Richter verlangt wurde“, sagte Lord Alex Carlile, Baron Carlile of Berriew.
Der Gesetzesentwurf war zuvor auch in einem öffentlichen Brief an Gesundheitsminister Sajid Javid von beinahe 1.700 Medizinern kritisiert worden. Sie hatten erklärt, sie würden eine Mitwirkung bei einem assistierten Suizid verweigern. Das derzeitige Verbot der Sterbehilfe solle aufrecht erhalten werden.
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