Spanien legalisiert Euthanasie

Nach den BeNeLux-Ländern ist Spanien das vierte europäische Land, das „Sterbehilfe“ billigt. Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben reagiert enttäuscht.

Foto: Lee J. Haywood.

Das Spanische Parlament hat am Donnerstag, dem 18. März, die Euthanasie legalisiert.

Bei der Abstimmung votierten 202 Abgeordnete für die Legalisierung, 141 dagegen, zwei Abgeordnete enthielten sich. Eingebracht worden war der Gesetzesentwurf von der sozialistischen Minderheitenregierung unter Ministerpräsident Pedro Sánchez, der die Freigabe der Euthanasie auf Twitter als Erfolg bezeichnete: „Heute sind wir ein Land geworden, das menschlicher, gerechter und freier ist.“

Die neue Gesetzeslage, die ab Juni in Kraft treten soll, ermöglicht erwachsenen spanischen Staatsbürgern oder Personen mit legalem Wohnsitz in Spanien, die an „einer schweren und unheilbaren Krankheit oder einem schweren, chronischen und untauglichen Zustand“ leiden, die Inanspruchnahme von „Sterbehilfe“.

Zwar wird einzelnen Ärzten zugestanden, sich wegen Gewissensgründen nicht an Euthanasiehandlungen beteiligen zu müssen, das Gesundheitssystem als solches sowie private Institutionen und medizinische Dienstleister müssen diese aber anbieten. Verweigerer aus Gewissensgründen werden in einem Register aufgeführt.

Kritik an der Freigabe kam von der konservativen Volkspartei und der rechten Partei Vox. Vox kündigte an, die Legalisierung vor dem Verfassungsgericht anzufechten.

Negativ beschieden wurde die Entscheidung der spanischen Legislative auch durch den Vatikan, der enttäuscht reagierte. Es sei „eine weltweit zunehmende Kapitulation“ gegenüber der „schmutzigen Arbeit des Todes“, sagte Erzbischof Vincenzo Paglia, Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben. Die „wenigen Zeilen eines kalten Gesetzes“ erinnerten an Pontius Pilatus, der seine Hände in Unschuld wasche.

Auch die spanischen Bischöfe verurteilten die Legalisierung. Der Generalsekretär der spanischen Bischofskonferenz, Bischof Luis Javier Argüello Garcia, rief zum Widerstand auf: „Dies ist ein Moment, um die Verweigerung aus Gewissensgründen und alles zu fördern, was diese Kultur des Lebens betrifft, die eine rote Linie ziehen will, die klar sagt: Du sollst nicht töten.“

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