Das portugiesische Verfassungsgericht hat zum zweiten Mal ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz zur Freigabe der Euthanasie für verfassungswidrig erklärt. Die Richter begründeten die Ablehnung wie auch beim vergangenen Mal mit der Ungenauigkeit der Formulierungen in den Gesetzestexten.
Bereits im März 2021 hatten die Richter des Verfassungsgerichts festgestellt, dass die Regeln, wann „Sterbehilfe“ in Anspruch genommen werden können soll, „klar, präzise und vorhersehbar“ sein müssen (IFamNews hatte berichtet). Das dem Gericht vorgelegte Gesetz sei aber durch Begriffsverwendungen wie „unerträgliches Leiden“ und „schwere irreversible Schäden“ unzureichend klar formuliert und daher geeignet, Rechtsunsicherheit zu schaffen.
Die Parlamentarier hatten mit ihren zwischenzeitlichen Textänderungen der Gesetzesinitiative aber offensichtlich keinen Erfolg. Die Richter monierten wieder, dass beispielsweise nicht ausreichend präzise definiert sei, was ein „Leiden großer Intensität“ ausmache; eine der Bedingungen, dass die Euthanasie rechtlich erlaubt werden soll. Dementsprechend wurde das Euthanasiegesetz erneut für verfassungswidrig erklärt.
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