Portugals Präsident verhindert Euthanasiegesetz mit seinem Veto

Marcelo Rebelo de Sousa. Fotolizenz (cc-: https://flickr.com/photos/90642778@N05/35821013132.

Last updated on Dezember 4th, 2021 at 04:10 am

Der portugiesische Präsident, Marcelo Rebelo de Sousa, hat Ende November sein Veto gegen ein vom Parlament vorgelegtes Gesetz eingelegt, das aktive Sterbehilfe in der Republik legalisiert hätte.

Das Gesetz war zu Beginn des Jahres von der linken Partido Socialista in das Parlament eingebracht und zunächst auch mit großer Mehrheit verabschiedet worden (IFamNews hatte berichtet).

De Sousa hatte das Gesetz daraufhin dem Verfassungsgericht vorlegt, da die portugiesische Verfassung die Unverletzlichkeit des Lebens schützt und der Text diese zu unterlaufen schien. Nach der Prüfung entschied das Verfassungsgericht, dass der Gesetzesvorschlag tatsächlich verfassungswidrig ist und hatte ihn zur Nachbesserung an das Parlament zurückverwiesen: Der Gesetzestext verwende unpräzise Begriffsbestimmungen wie „unerträgliches Leiden“ und „schwere irreversible Schäden“ und sei daher geeignet, Rechtsunsicherheit zu schaffen (IFamNews hatte berichtet).

Nach dem erneuten Verabschieden des Gesetzes durch das Parlament hat der Präsident jetzt von seinem Veto Gebrauch gemacht und das Gesetz nicht unterzeichnet. Er begründete seine Entscheidung damit, dass bestimmte Begriffe im Gesetz erneut nicht eindeutig formuliert sind. Der Gesetzgeber habe die Begriffe „schwere und unheilbare Krankheit“ und „unheilbare und tödliche Krankheit“ synonym verwendet:

„Der Gesetzgeber muss sich entscheiden zwischen der Forderung nach Sterbehilfe und dem ärztlich assistierten Suizid – das sind die beiden vorgesehenen Formen der ärztlich assistierten Tötung – zwischen ‚nur schwerer Krankheit‘, ‚schwerer und unheilbarer Krankheit‘ und ‚unheilbarer und tödlicher Krankheit‘.“

Normalerweise könnte das Parlament das Veto des Präsidenten überstimmen. Da de Sousa aber das Parlament Anfang November aufgelöst und für Ende Januar vorgezogene Neuwahlen erklärt hat, können die Abgeordneten nicht erneut über den Gesetzesvorschlag abstimmen. Mit der Neuwahl des Parlaments muss der Gesetzgebungsprozess daher wieder von vorne begonnen werden.

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