Portugals Parlament hat die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe beschlossen.
Erwachsene in Situationen „extremen Leids und unumkehrbarer Beeinträchtigung“ dürfen sich nun töten lassen, die die tödlichen Mittel verabreichenden Ärzte bleiben straffrei. Die Regelung gilt für portugiesische Staatsbürger mit Wohnsitz in Portugal, die betreffenden Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Ärzte und Psychiater tragen die Verantwortung, die Entscheidung des Sterbewilligen für rechtsgültig zu erklären, sollten Zweifel an der Fähigkeit zur „freien und aufgeklärten“ Einwilligung bestehen.
Das Parlament hatte das Gesetz mit 136 Ja-Stimmen zu 78 Nein-Stimmen bei vier Enthaltungen beschlossen. Der Gesetzesentwurf war von der linken Partido Socialista eingebracht worden, während vor allem konservative Kräfte dagegen stimmten. Das Gesetz muss nun noch vom portugiesischen Präsidenten verabschiedet werden.
Präsident Marcelo Rebelo de Sousa, bekennender und praktizierender Katholik, könnte die Verabschiedung mit einem Veto verhindern. Allerdings ist anzunehmen, dass sein Veto in einer zweiten Parlamentsabstimmung überstimmt würde. Wahrscheinlicher ist, dass er das Gesetz dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegen wird.
Hierauf drängen auch die portugiesischen Bischöfe, die den Entschluss des Parlaments sofort scharf verurteilten. Es sei absurd, ein Gesetz zur aktiven Tötung zu beschließen, während man in der Zeit der Pandemie mit allen Mitteln versuche, menschliches Leben zu retten. Der Präsident solle das Gesetz nicht verabschieden, sondern dem Verfassungsgericht vorlegen. Es verstoße gegen das verfassungsmäßige Prinzip der Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wäre das katholische Portugal neben Belgien, den Niederlanden und Luxemburg der vierte EU-Staat, der die aktive Euthanasie legalisiert. Weltweit ermöglichen auch Kanada und Neuseeland die aktive Tötung Sterbewilliger.