Neue Vatikanrichtlinie verbietet ausdrücklich Investitionen für Abtreibungen

Die neue Regelung wird zum 1. September in Kraft treten und zunächst für die kommenden fünf Jahre verfolgt werden.

Eine am vergangenen Dienstag veröffentlichte neue Finanzrichtlinie des Vatikans schreibt explizit vor, dass Investitionen des Heiligen Stuhls im Einklang mit der Lehre der Katholischen Kirche stehen müssen. Das schließt insbesondere ein, dass keine Gelder für Abtreibungen eingesetzt werden dürfen.

Demnach heißt es in dem Schreiben unter anderem, dass vatikanische Investitionen „mit den Lehren der katholischen Kirche in Einklang stehen sollen, wobei Finanzinvestitionen, die ihren Grundprinzipien wie der Heiligkeit des Lebens, der Würde des Menschen oder dem Gemeinwohl widersprechen, ausdrücklich ausgeschlossen werden.“

Die neue Regelung wird zum 1. September in Kraft treten und zunächst für die nächsten fünf Jahre verfolgt werden.

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