Maskenpflicht für Schüler verfassungswidrig urteilt Österreichs VfGH

Bestimmungen des Bildungsministeriums zu Klassenteilung und Maskenpflicht im vergangenen Jahr waren gesetzeswidrig verordnet, urteilten die Verfassungshüter.

Last updated on März 30th, 2021 at 09:19 am

Die im Frühjahr 2020 vom österreichischen Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung erlassene Verordnung zu Maskenpflicht und Klassenteilung ist gesetzeswidrig gewesen. Zu diesem Urteil kam der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits Ende Dezember 2020.

Das österreichische Bildungsministerium hatte als Reaktion auf das Corona-Virus im Mai 2020 für das restliche Schuljahr 2019/2020 angeordnet, dass Schulklassen zu teilen und abwechselnd in Präsenzunterricht zu unterrichten sind. Weiter wurde vorgeschrieben, dass alle Personen im Schulgebäude, die Unterrichtszeit ausgenommen, eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen müssen.

Zwei schulpflichtige Kinder und ihre Eltern riefen gegen diese Bestimmungen den VfGH an. Sie klagten, die angefochtenen Verordnungen verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Privatleben und das Recht auf Bildung.

Der VfGH stellte fest, dass die Entscheidungsgrundlagen des Bildungsministeriums zu Maskenpflicht und Klassenteilung „nicht erkennbar“ gewesen seien:

“Der Bundesminister hat trotz entsprechender Aufforderung dem VfGH keine Akten betreffend das Zustandekommen der Verordnung vorgelegt und konnte so nicht nachvollziehbar darlegen, weshalb er die angefochtenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat. Diese Maßnahmen waren daher rechtswidrig verordnet worden.“

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