Der Bundesrat hat Mitte September eine Gesetzesinitiative zur Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen abgelehnt. Der Vorschlag war von den politisch links regierten Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen eingebracht worden, wurde aber von der Mehrheit der Bundesländer abgelehnt.
Das Werbeverbot für Abtreibungen ist in § 219a Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und untersagt das öffentliche Werben für Abtreibungen sowie für Mittel, Gegenstände und Abtreibungsverfahren.
Die Länder hatten argumentiert, dass das Anbieten sachlicher Informationen zu Abtreibungen durch die die Abtreibung vornehmenden Ärzte nicht mehr zeitgemäß sei. Das Verbot widerspreche den heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit, Selbstbestimmung und freier Arztwahl.
Die Ablehnung des Antrags durch den Bundesrat wurde von der Lebensschutzorganisation Christdemokraten für das Leben (CDL) indes begrüßt. Gegen den Vorwurf, das Werbeverbot verhindere eine sachliche Information durch Ärzte, erklärte die Bundesvorsitzende der CDL, Susanne Wenzel:
„Dazu ist festzuhalten, dass z. B. die Aussage von Frau Dr. Hänel, der Vorkämpferin für die Abschaffung des § 219 StGB, es würde „Schwangerschaftsgewebe“ bei der Abtreibung entfernt, schlicht falsch und von einer sachlichen Information geradezu Lichtjahre entfernt ist.“
Der Antrag habe versucht, Abtreibung zu einer „normalen ärztlichen Dienstleistung, wie die Entfernung eines Muttermals (…), umzudefinieren. Eine Abtreibung aber ist nichts anderes als die Tötung eines Menschen und kann schon allein deshalb nie eine ‚normale‘ medizinische Dienstleistung sein. Für den (sic!) Tötung kann und darf nicht geworben werden.“
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