Kein EU-Grundrecht auf Abtreibung: EU-Bischöfe treten Macron entgegen

Die Bischöfe stellten klar, dass es weder in europäischen noch in internationalen Rechtstexten ein solches Recht auf Abtreibung gibt.

Foto: Der französische Staatschef Emmanuel Macron. Foto: Jeso Carneiro, flickr.com.

Die Vertretung der katholischen Bischöfe bei der EU (COMECE) hat sich eindeutig gegen den Vorschlag des französischen Präsidenten Emmanuel Macron ausgesprochen, ein „Recht auf Abtreibung“ in die Grundrechtecharta der Europäischen Union einzuführen. Macron hatte diesen Vorschlag anlässlich der Übernahme des Vorsitzes im Rat der EU durch Frankreich gemacht.

Die Bischöfe stellten in einer Mitteilung Anfang Januar klar, dass es weder in europäischen noch in internationalen Rechtstexten ein solches Recht auf Abtreibung gibt. Weiter führten sie aus:

„Der Versuch, dies durch die Aufnahme eines angeblichen Rechts auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu ändern, verstößt nicht nur gegen die grundlegenden europäischen Überzeugungen und Werte, sondern wäre ein ungerechtes Gesetz, das jeder ethischen Grundlage entbehrt und zu einem ständigen Konflikt zwischen den Bürgern der EU führen würde.“

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