Harte Strafen für falsches Gendern am Regent’s Park College in Oxford

Das Regent's Park College, eine der 44 auf Kunst und Geisteswissenschaften spezialisierten Einrichtungen der Universität Oxford, hat vor kurzem eine "Trans Inclusion Statement" veröffentlicht.

Das Regent’s Park College, eine der 44 auf Kunst und Geisteswissenschaften spezialisierten Einrichtungen der Universität Oxford, hat vor kurzem eine “Trans Inclusion Statement” veröffentlicht. Wie Fox News Digital berichtet, wird in der Erklärung die neue Disziplinarpolitik der Hochschule für Studierende erläutert, die beschuldigt werden, “misgendering” zu betreiben oder ihre MitschülerInnen fälschlicherweise in Bezug auf ihre Geschlechtsidentität anzusprechen. Misgendering, also die Verwendung des Geburtsnamens oder der biologischen Pronomen einer Person anstelle des von ihr gewählten Namens oder der Pronomen, wird im Rahmen der neuen Richtlinie als eine Form von Mobbing oder Belästigung betrachtet.

In seiner Erklärung betont das Regent’s Park College die mögliche Diskrepanz zwischen dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht und der ausgedrückten Geschlechtsidentität einer Person. Die Richtlinie zielt darauf ab, Personen mit einer solchen Identität zu schützen, unabhängig davon, ob sie sich mit ihrem Geburtsgeschlecht identifizieren oder nicht. Sie unterstreicht, dass transphobe Belästigung oder Mobbing sowohl der Politik der Hochschule als auch dem britischen Gleichstellungsgesetz von 2010, einem Antidiskriminierungsgesetz, widerspricht.

Die Hochschule hat sich verpflichtet, jegliches ungesetzliche diskriminierende Verhalten, einschließlich transphobischer Belästigung oder Mobbing durch Einzelpersonen oder Gruppen, mit äußerster Strenge zu behandeln. Gegen Zuwiderhandelnde können Disziplinarmaßnahmen bis hin zum Ausschluss oder zur Entlassung verhängt werden. Diese Situationen werden im Rahmen der Politik der Hochschule zu Belästigung und Mobbing und im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes 2010 behandelt.

In der Richtlinie der Hochschule heißt es weiter, dass Personen, die nicht den binären Geschlechternormen entsprechen, stärker belästigt werden können als Personen, die sich eindeutig als männlich oder weiblich identifizieren. Sie deutet darauf hin, dass die wiederholte Verwechslung einer Person, selbst wenn sie als versehentlich bezeichnet wird, von der betreffenden Person als Belästigung empfunden werden könnte. Die Richtlinie gewährleistet den Schutz von Personen, die als Transgender wahrgenommen werden, einschließlich intersexueller Personen, vor jeglicher Form von Mobbing oder Belästigung, unabhängig davon, ob solche Wahrnehmungen zutreffen.

Schülern ist es strengstens untersagt, sich “unangemessen gegenüber transsexuellen Menschen zu verhalten, wie z. B. abfällige Witze zu machen, die Transgender-Identität einer Person zu leugnen oder zu bestreiten, übermäßig aufdringliche oder persönliche Fragen zu stellen und sich zu weigern, eine Person entsprechend ihrer bestätigten Identität zu behandeln”. In der Richtlinie heißt es, dass alle mutmaßlichen Verstöße gegen diese Leitlinien auf individueller Basis genauestens untersucht werden.

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