Grüne, SPD und FDP wollen beten vor Abtreibungszentren verbieten: „Gehsteigbelästigung“

40 Tage für das Leben im Visier der Regierung: Beten verboten!

Bild: SRF Screenshot

Last updated on März 9th, 2023 at 11:03 am

Die Lebensschutzorganisation 40 Tage für das Leben hat anlässlich der Fastenzeit eine 40-tägige Gebetswache vor Abtreibungseinrichtungen in verschiedenen Ländern organisiert.

Die Politik hat die Gruppe ins Visier genommen, weil die Organisation auch Abtreibungszentren in Frankfurt am Main, München, Pforzheim und Stuttgart aufsucht, die jene Scheine ausstellen, die nach den geltenden gesetzlichen Regelungen Schwangere und Ärzte zur Vornahme einer straffreien vorgeburtlichen Kindstötung berechtigen, wie Die Tagespost berichtet.

Die Ampelkoalition in Deutschland, bestehend aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, stufen die Aktionen als „Gehsteigbelästigung“ ein und wollen sie verbieten. Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat einen Gesetzesentwurf angekündigt, um abtreibungswilligen Schwangeren den ungehinderten Zugang zu Beratungseinrichtungen und Einrichtungen zu ermöglichen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

40 Tage für das Leben hat jedoch bisher erfolgreich Verbote von Gebetswachen, die von einzelnen Kommunen per Erlass verhängt wurden, auf dem Rechtsweg aufheben können.

Das Gesetz erlaubt keine bevormundende Beratung für Schwangere, und laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat auch der Embryo vom Moment seiner Zeugung an Würde und ein Recht auf Leben. Ein „Recht auf Abtreibung“, das es ohnehin nicht geben kann, wäre mit dem Grundgesetz unvereinbar. Obwohl die Abtreibungsbefürworter argumentieren, dass schwangere Frauen nach reiflicher Überlegung und sorgfältiger Abwägung aller Umstände autonom und selbstbestimmt für eine vorgeburtliche Kindstötung entscheiden, wäre ein gesetzliches Verbot von Gebetswachen eines ihrer wichtigsten Narrative widerlegt.

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