Last updated on Mai 4th, 2021 at 04:22 am
Transsexuelle Menschen müssen sich weiterhin grundsätzlich psychotherapeutisch behandeln lassen, wenn sie ihren Körper operativ an ihr empfundenes Geschlecht anpassen möchten. Das geht aus der aktualisierten Richtlinie für Begutachtungen des GKV-Spitzenverbandes hervor.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung soll Operationen demnach nur dann zustimmen, wenn die Patienten zuvor mindestens über einen Zeitraum von sechs Monaten und über mindestens zwölf Sitzungen mit je 50 Minuten Psychotherapie in Anspruch genommen haben.
„Die Besonderheiten bei der sozialmedizinischen Begutachtung geschlechtsangleichender Maßnahmen bei Transsexualismus liegen vor allem darin, dass an einem dem Grunde nach biologisch gesunden Körper ein medizinischer Eingriff mit irreversiblen Folgen vorgenommen wird“, erläuterte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes weiter.
Die Regelung stieß teilweise auf Kritik von Psychotherapeuten: „Menschen mit der Selbsteinschätzung, im falschen Körper zu leben, grundsätzlich als psychisch krank zu betrachten und sie zu einer psychotherapeutischen Behandlung zu zwingen, ist fachlich unverantwortlich und diskriminierend“, sagte Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer.
Die psychotherapeutische Begutachtungspflicht ergibt sich nach Aussage des GKV-Spitzenverbandes aber nicht durch eine Krankheitsdefinition, sondern durch fehlende gesetzliche Regelungen zum Leistungsrecht bei Transsexualismus, berichtet das Deutsche Ärzteblatt. „Veränderungen daran – somit auch ein gänzlicher Verzicht auf Psychotherapie – können nur durch den Gesetzgeber oder durch eine veränderte Rechtsprechung erfolgen.“
Die Lebens- und Familienrechtsbewegung interessiert Sie? Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand – abonnieren Sie unseren Newsletter! Registrieren Sie sich hier. Tägliche Nachrichten aus den deutschsprachigen Ländern und der ganzen Welt!