Gesetzliche Krankenkassen halten an Psychotherapiepflicht für Transsexuelle fest

Der GKV-Spitzenverband begründet die Pflicht damit, dass „an einem dem Grunde nach biologisch gesunden Körper ein medizinischer Eingriff mit irreversiblen Folgen vorgenommen wird.“

Last updated on Mai 4th, 2021 at 04:22 am

Transsexuelle Menschen müssen sich weiterhin grundsätzlich psychotherapeutisch behandeln lassen, wenn sie ihren Körper operativ an ihr empfundenes Geschlecht anpassen möchten. Das geht aus der aktualisierten Richtlinie für Begutachtungen des GKV-Spitzenverbandes hervor.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung soll Operationen demnach nur dann zustimmen, wenn die Patienten zuvor mindestens über einen Zeitraum von sechs Monaten und über mindestens zwölf Sitzungen mit je 50 Minuten Psychotherapie in Anspruch genommen haben.

„Die Besonderheiten bei der sozialmedizinischen Begutachtung geschlechtsangleichender Maßnahmen bei Transsexualismus liegen vor allem darin, dass an einem dem Grunde nach biologisch gesunden Kör­per ein medizinischer Eingriff mit irreversiblen Folgen vorgenommen wird“, erläuterte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes weiter.

Die Regelung stieß teilweise auf Kritik von Psychotherapeuten: „Menschen mit der Selbsteinschätzung, im fal­schen Körper zu leben, grundsätzlich als psychisch krank zu betrachten und sie zu einer psychotherapeu­tischen Behand­lung zu zwingen, ist fachlich unverantwortlich und diskriminierend“, sagte Dietrich Munz, Präsident der Bundes­psychotherapeutenkammer.

Die psychotherapeutische Begutachtungspflicht ergibt sich nach Aussage des GKV-Spitzenverbandes aber nicht durch eine Krankheitsdefinition, sondern durch fehlende gesetzliche Regelungen zum Leistungsrecht bei Transsexualismus, berichtet das Deutsche Ärzteblatt. „Veränderungen daran – somit auch ein gänzlicher Verzicht auf Psychotherapie – können nur durch den Gesetzgeber oder durch eine veränderte Rechtsprechung erfolgen.“

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