Gegen Erziehungsrecht der Eltern gerichtetes Transgesetz vorerst gestoppt

Das neue Gesetz hätte Kindern ab 14 Jahren das Recht gegeben, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen – auch gegen den erklärten Willen der eigenen Eltern.

Last updated on Mai 10th, 2021 at 04:32 am

Die von der Bundesregierung geplante Neufassung des Transsexuellengesetzes wurde vorerst fallengelassen, gab die SPD-Bundestagsfraktion in einer Pressemitteilung bekannt.

Der geplante Gesetzesentwurf für ein neues „Gesetz über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen“ (Geschlechtseintragungsänderungsgesetz – GeschlEintrÄndG) hätte das seit 1981 geltende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen sollen, wie IFamNews berichtet hatte. Das neue Gesetz hätte minderjährigen Personen ab 14 Jahren das Recht gegeben, eine Änderung ihres standesamtlichen Geschlechtseintrages bei Gericht zu beantragen. Sollten die Eltern dem Wunsch des Kindes nicht zustimmen, wären die Familiengerichte nach dem Gesetzesentwurf in der Lage gewesen, eine Kindeswohlgefährdung festzustellen und die fehlende Zustimmung der Eltern zu ersetzen.  

Die SPD-Bundestagsfraktion gab nun bekannt, dass die Reform des TSG in dieser Legislaturperiode nicht mehr umsetzbar sei, da die Union eine „selbstbestimmte und respektvolle Reform“ nicht mitmache und „absurde Missbrauchsbefürchtungen“ aufstelle.

Das Aktionsbündnis Demo für Alle, welche das geplante Gesetz als „Kinderfalle“ bezeichnet, hatte zu einer Petition gegen das Gesetz aufgerufen und das Fallenlassen der Gesetzesnovelle als „großartigen Erfolg verbucht“. Der Gesetzesentwurf war zuvor an das Aktionsbündnis durchgestochen und von diesem veröffentlicht worden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat angekündigt, mit der beginnenden Legislaturperiode einen neuen Versuch zu unternehmen, das TSG zu reformieren. Das Aktionsbündnis Demo für Alle hat auch für diesen Fall bereits Widerstand angekündigt.

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