Französischer Senat stimmt für Aufnahme von „Abtreibungsrecht“ in die französische Verfassung

Noch im Oktober letzten Jahres hatte der Senat durch den geschlossenen Widerstand der konservativen Republikaner eine entsprechende Vorlage abgelehnt.

Der französische Senat, Foto: FLLL.

Der französische Senat hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der „die Freiheit der Frau, eine Schwangerschaft zu beenden“ in die französische Verfassung aufnehmen soll. Die Gesetzesinitiative war am 1. Februar von 166 Senatoren angenommen worden, 152 Senatoren hatten dagegen gestimmt.

Noch im Oktober letzten Jahres hatte der Senat durch den geschlossenen Widerstand der konservativen Republikaner eine entsprechende Vorlage abgelehnt. Doch der republikanische Senator Phillipe Bas hatte bei der neuerlichen Abstimmung einen Kompromissvorschlag eingebracht: es werde kein „Recht“ auf Abtreibung festgeschrieben, sondern die „Freiheit“ der Frau zur Abtreibung. Diese Freiheit müsse gleichzeitig Ausgleich finden durch den Schutz des ungeborenen Kindes durch bestimmte Fristen. Dem Vorschlag von Bas schlossen sich genügend Abgeordnete der Republikaner an, sodass der Senat überraschenderweise für die Verfassungsänderung stimmte.

Zur Verfassungsänderung ist es nun nötig, dass sowohl Senat und Nationalversammlung denselben Text wortgleich verabschieden. Anschließend muss eine Volksabstimmung den Willen der Parlamentarier bestätigen. Die französische Nationalversammlung hatte sich bereits Ende November vergangenen Jahres für ein verfassungsmäßiges Abtreibungsrecht ausgesprochen (IFamNews hatte berichtet).

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