Eine Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion hat ein Video veröffentlicht, in dem junge Abgeordnete der FDP die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen feiern: mit „Kopf-ab-Geste“ und dem Song „Short Dick Man“ von Gilette. Veröffentlicht worden war das Video am Montag, dem 7. Februar von der liberalen FDP-Bundestagsabgeordneten Kristine Lütke unter dem Titel: „Wir auf dem Weg zur Abstimmung, um endlich § 219a aus dem StGB kicken zu können“.
Die Öffentlichkeit reagierte mit scharfer Empörung: so äußerte Hedwig von Beverfoerde, die Vorsitzende des Familienaktionsbündnisses Demo für Alle gegenüber Tichys Einblick:
„Hier haben Parlamentarier in billigster Tik-Tok-Performance ihre blanke Menschenverachtung vorgehüpft. Damit hat sich die FDP für Wähler, die die Demokratie noch ernstnehmen und einen ethischen Mindeststandard von Bundestagsabgeordneten erwarten, endgültig ins Aus gestellt.“
Susanne Wenzel, die Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), gab ebenfalls eine Stellungnahme gegenüber TE ab. „Das Video der FDP-Abgeordneten ist geschmacklos und völlig unangemessen, noch dazu mit der ‚Kopf-ab-Geste‘. Besonders erschreckend ist, dass die Verantwortlichen dieses respektlosen Filmchens im Gesundheitsausschuss und im Familienausschuss sitzen und auch die kulturpolitische und die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion daran beteiligt sind. Ich glaube nicht, dass nach diesem Video noch jemand ernsthaft fundierte Beiträge zu gesellschafts- und familienpolitischen Fragen von ihnen erwartet.“
Auch aus der politischen Opposition gab es Gegenwind. Die CSU-Abgeordnete Dorothee Bär twitterte: „Herzlichen Glückwunsch zum geschmacklosesten Tweet seit Langem. Das Thema ist viel zu ernst, um lustig dazu zu johlen.“ Auch die CDU-Politikerin Julia Klöckner äußerte sich kritisch: „Nicht Ihr Ernst, Tanzeinlagen zu diesem Thema? Es geht auch um die Frage von Lebensschutz“.
Nur 14 Stunden nach der Veröffentlichung hatte Frau Lütke das Video dann wieder gelöscht und äußerte, sie freue sich nach wie vor über die Abschaffung des Paragrafen, das Video habe bei diesem sensiblen Thema aber „Raum für Missverständnisse geboten“. Sie habe es daher gelöscht und bitte um Entschuldigung.
Die FDP-Abgeordnete Ria Schröder, die auch selber im Video mittanzte, bekräftigte hingegen ihre Teilnahme an der Aktion: „Geschmacklos ist ein Paragraf im Strafgesetzbuch (!), der Frauen sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche vorenthält.“
Paragraf 219a StGB verbietet die Werbung für Abtreibungen durch die Abtreibung anbietenden Ärzte. Unter dieser Regelung dürfen diese Ärzte nicht öffentlich im Detail über ihr Angebot zur Abtreibung informieren. Frauen im Schwangerschaftskonfliktfall haben aber die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, sich im Rahmen der Beratungsregelung vollumfänglich beraten zu lassen. Außerdem stehen ihnen rund um die Uhr alle nötigen Informationen auf Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung. Dort ist auch eine Liste einsehbar, in der alle Abtreibung anbietenden Ärzte, die sich haben eintragen lassen, aufgeführt sind. Beratung und Informationsangebote haben laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts dem Schutz des ungeborenen Lebens zu dienen.
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