Familienministerin will Abtreibungsparagrafen streichen, Bayern würde dagegen klagen

„Eine Streichung von § 218 StGB ist mit dem Schutz des ungeborenen Lebens unvereinbar und verfassungswidrig“, so die Landesfamilienministerin Bayerns.

Die bayrische Landesfamilienministerin Ulrike Scharf (CSU), Foto: Michael Lucan, Lizenz: CC-BY-SA 3.0 de.

Die bayerische Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) hat eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht durch den Freistaat Bayern angekündigt, sollte der Deutsche Bundestag die Streichung des Abtreibungsparagrafen beschließen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis90/Die Grünen) hatte Anfang Januar die Abschaffung des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch (StGB) gefordert. Die Ampel-Regierung wolle eine Kommission einsetzen, um die Streichung zu prüfen.

Der Vorschlag erntete zügig Kritik selbst aus den eigenen Reihen der Regierungskoalition. So kommentierte Katrin Helling-Plahr, rechtspolitische Sprecherin der FDP, sie stehe einem Aufkündigen der derzeitigen Abtreibungsregelung „aus ethischen und verfassungsrechtlichen Gründen (…) äußerst skeptisch gegenüber“.

Jetzt hat sich auch die bayrische Landesfamilienministerin gegen die Streichung des Abtreibungsparagrafen ausgesprochen. So erklärte die Ministerin Scharf in einer Pressemitteilung vom 11. Januar, das Vorgehen der Bundesfamilienministerin sei ein Skandal.

„Wir stehen zum Schutz von Mutter und Kind. Ein Schwangerschaftsabbruch beendet Leben. Das scheint für die Bundesfamilienministerin überhaupt keine Rolle zu spielen – sie ignoriert diese Tatsache! Eine Streichung des § 218 StGB ist mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens unvereinbar und verfassungswidrig. Wird der § 218 gestrichen, setze ich mich mit ganzer Kraft dafür ein, dass das Bundesverfassungsgericht das neue Gesetz überprüft“, so Scharf.

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