Für den Eu. Gerichtshof für Menschenrechte ist Blasphemie freie Meinungsäußerung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte tritt das allgemeine Recht auf Wahrheit mit Füßen.

Éloïse Bouton, Femen

Die Eskapaden von Éloïse Bouton am 20. Dezember 2013

Seit einigen Jahrhunderten leben wir in einem Missverständnis, und das Missverständnis ist, dass Freiheit bedeutet, zu tun, was man will. Das ist nicht wahr. Freiheit bedeutet, zu tun, was man tun muss: tun, was man tun muss, weil es richtig und gut ist. Etwas Falsches zu tun, ist keine Freiheit: Es ist ein Fehler.

Die religiöse Sphäre ist die erste, in der man die Freiheit ausübt, nicht zu tun, was man will, sondern was man muss. Denn die Freiheit im religiösen Bereich ist das erste der politischen Menschenrechte: Sie ist nicht nur die innere Freiheit zu glauben, sondern unmittelbar auch die Freiheit, die Inhalte des Glaubens öffentlich zu leben. Und sie ist die erste, denn ob Gott existiert oder nicht, ändert alles: das heißt, von dieser Freiheit leiten sich alle anderen ab.

Religionsfreiheit ist nicht die Freiheit, Religion zu einem Hackbraten zu machen, zu einem Kleidungsstück, das man an- und auszieht, zu einem Potpourri dessen, was als Mahlzeit durchgeht. Religionsfreiheit ist nicht die gleichmachende, nivellierende und massentaugliche Idee, dass alle Religionen undeutlich, grau und umrissen sind. Was die Religionsfreiheit angeht, so habe ich noch nie einen Gläubigen getroffen, der seine Religion als eine unter vielen betrachtet. Alle sind davon überzeugt, dass ihr eigener Glaube der wahre ist. Schließlich geht es bei der Religionsfreiheit nicht darum, was die Menschen über Gott denken, sondern um das Recht Gottes, von den Menschen in Wahrheit verehrt zu werden.

Die Religionsfreiheit ist in der Tat das Recht auf Wahrheit, das jedem Menschen von Natur aus unbestreitbar zusteht. Es ist das Recht zu glauben, dass es die Wahrheit gibt, das Recht, an die Wahrheit zu glauben, das Recht zu glauben, dass die Wahrheit kommunizierbar, übertragbar und lehrbar ist, das Recht zu glauben, dass die Wahrheit der Lüge überlegen ist. Der Mensch genießt diese primäre Freiheit gegen jeden Zwang und muss daher auch das Recht haben, die Religion zu wechseln, wenn er an die Wahrheit glaubt und erkennt, dass er sich geirrt hat. Denn was die Religionsfreiheit nicht ist, ist das Recht auf Irrtum. Menschen machen Fehler, aber sie haben nicht das Recht, den Irrtum als Gegenwahrheit zu etablieren. Man irrt sich, aber man hat nicht das Recht, einen Irrtum zu postulieren.

Wenn es ein Recht auf Irrtum gäbe, gäbe es in keinem Bereich des Menschlichen eine Sicherheit. Stellen wir uns ein Recht auf Unrecht vor, wenn wir Gesetze für das menschliche Zusammenleben schreiben: Stellen wir uns vor, dass die Person, die ein Gesetz schreibt, dies in der Überzeugung tut, dass ein bestimmtes Gesetz gut wäre, selbst wenn es falsch wäre. Die Rechte würde zusammenbrechen. Wer ein Gesetz schreibt, denkt, es sei gut oder besser als andere. Er hat Unrecht, aber sein Irrtum ist eine Tatsache, kein absoluter Grundsatz. Würde man das Recht auf Irrtum als Gegenwahrheit einführen, würde das Universum vom Chaos überrollt werden. Denken Sie an die physikalischen und mathematischen Gesetze, die das Universum beschreiben und regieren: Wäre der Irrtum genauso gültig wie die Wahrheit, würde die Welt jetzt implodieren und rückwärts in eine augenblickliche Gegensingularität gesogen werden.

Das Recht auf Wahrheit ist nicht einmal die Suche nach der Wahrheit. Ich habe immer mit den Augen gerollt über die Haltung von jemandem, der nach der Lektüre von Herman Hesses Siddhartha verträumt nach Katmandu aufbricht, ein paar Duschen weniger und die Choreographie ist bereit für das Genie von Francesco Gabbani, siehe Karma von Occidentali. Mein ganzes Leben lang habe ich gegen diejenigen gekämpft, die nicht lesen können und wiederholen, dass die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika das Recht auf Glück beinhalten würde (und gegen diejenigen, die noch weniger lesen können als diejenigen, die nicht lesen können und sagen, dass dieser Unsinn stattdessen in der Bundesverfassung steht). In diesem amerikanischen Dokument steht nämlich nichts dergleichen: Es steht vielmehr geschrieben, dass Gott dem Menschen bestimmte Rechte gegeben hat, die sich aus der Natur ergeben, mit der er ihn geschaffen hat, und dass unter diesen Rechten das erste das Recht auf Leben ist, das zweite die Freiheit, die sich aus dem Leben ergibt und die der Mensch gerade deshalb nicht nach Belieben ausübt, weil das dritte dieser Rechte das Streben nach Glück ist. Das heißt, seine konkrete Konstruktion, die Freiheit, die dazu dient, historisch etwas Glück aufzubauen.

Am 20. Dezember 2013 betrat Éloïse Bouton, eine 1983 geborene Aktivistin der “Femen”-Bewegung für Abtreibung und LGBT+-“Rechte”, die Kirche Madeleine in Paris, barbusig, mit Parolen geschmückt, auf dem Kopf einen blauen Schleier und eine Parodie der Dornenkrone. Mit ausgestreckten Armen mimte er eine Kreuzigung, und am Tabernakel verkörperte er eine unwahrscheinliche Madonna, die Jesus abtrieb, symbolisiert durch zwei Stücke Rinderleber. Schließlich urinierte er auf die Altarstufen. Auf ihrer Brust trug Bouton die Aufschrift “344ème salope”, wobei “salope” “Schlampe” bedeutet, in Anspielung auf das Manifest, das 1971 von 343 französischen Frauen veröffentlicht wurde, in Wirklichkeit 342, nicht eine weniger, die erklärten, sie hätten abgetrieben, um die Legalisierung dieses “Rechts” zu fordern. Auf der Rückseite stand “Weihnachten fällt aus”: keine Geburt, da Jesus abgetrieben worden war.

Am 17. Dezember 2014 verurteilte die französische Justiz Bouton wegen “sexueller Zurschaustellung” gemäß Artikel 1 zu einem Monat Gefängnis, Aussetzung desselben und einer Geldstrafe von 2000 Euro. 222-32 des französischen Strafgesetzbuchs , das jede Person unter Strafe stellt, die ohne Grund sexuelle Körperteile in der Öffentlichkeit zeigt. Das Berufungsgericht gab der Klage statt, aber Bouton rügte die Verletzung von Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die das Recht auf freie Meinungsäußerung schützt, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt nun Frankreich zur Zahlung einer Entschädigung an Bouton.

Das heißt, der EGMR ist der Ansicht, dass der Schutz der Blasphemie dem Schutz der Meinungsfreiheit entspricht. Er weiß nicht einmal, wovon er spricht. Vielleicht wird er es verstehen, wenn ein anderer Bouton anstelle einer Kirche in die Allée des Droits de l’Homme in Straßburg uriniert.

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