Europäische Bischofskommission kritisiert EU-Parlamentsdiskussion zu „Recht auf Abtreibung“

Der Generalsekretär der Kommission wies daraufhin, dass weder internationales noch europäisches Recht ein „Recht auf Abtreibung“ anerkenne. Kein Staat könne daher zu Abtreibungen verpflichtet werden.

Der Generalsekretär der Kommission der Europäischen Bischofskonferenzen, Pater Manuel Barrios Prieto. Foto: Youtube-Kanal COMECE.

Die Kommission der Europäischen Bischofskonferenzen (COMECE) hat sich gegen ein EU-weites „Recht auf Abtreibung“ ausgesprochen. Eine entsprechende Pressemeldung hatte sie Anfang Juni auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

So erklärte der COMECE-Generalsekretär Manuel Barrios Prieto erneut, dass weder internationales noch europäisches Recht ein „Recht auf Abtreibung“ anerkenne und daher kein Staat verpflichtet werden könne, Abtreibungen zu legalisieren oder zu fördern. Ferner wies er daraufhin, dass das „Grundrecht auf Verweigerung aus Gewissensgründen“ negiert werde.

Die Pressemeldung war als Reaktion auf die Diskussion des EU-Parlaments über einen neuen Entschließungsantrag mit dem Titel „Globale Bedrohung der Abtreibungsrechte: die mögliche Aufhebung der Abtreibungsrechte in den USA durch den Supreme Court“ herausgegeben worden. Das EU-Parlament hatte sich in der endgültigen Abstimmung am 9. Juni mit deutlicher Mehrheit für die Annahme des Antrags und ein „Recht auf legale und sichere Abtreibung und den Zugang dazu“ ausgesprochen (IFamNews hatte berichtet).

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