Der Deutsche Ethikrat fordert eine bessere Suizidprävention für Menschen, die assistierte Selbsttötung erwägen. Gleichzeitig sei eine „freiverantwortliche Entscheidung rechtlich und ethisch auch dann als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts zu respektieren (…), wenn es um die Beendigung des eigenen Lebens geht“, formuliert der Ethikrat in einer aktuellen Stellungnahme und Pressemitteilung zum Thema.
Anlass für die Stellungnahme des Ethikrats ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020. Dieses hatte das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe mit Verweis auf das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen als verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung angemahnt. Diese wird derzeit im zuständigen Fachausschuss beraten.
Die Ethiker formulieren, dass „Staat und Gesellschaft nicht das Recht haben, Menschen gegen ihren Willen an der Verwirklichung freiverantwortlich getroffener Suizidentscheidungen zu hindern“. Gleichzeitig entlaste das Selbstbestimmungsrecht Staat und Gesellschaft „in keiner Weise von der Verantwortung, so weit wie möglich dafür Sorge zu tragen, dass Menschen nicht in Situationen geraten und verbleiben, in denen sie sich genötigt sehen, den Tod als vermeintlich kleineres Übel dem Leben vorzuziehen.“
Der Ethikrat umfasst 26 Mitglieder verschiedener wissenschaftlicher Fachrichtungen und berät die Politik in ethischen Fragestellungen.
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