Coca-Cola fordert von Partnerkanzleien künftigt Diversitätsquote für Nicht-Weiße

Coca-Cola hat angekündigt, nur noch mit Kanzleien zusammenzuarbeiten, deren Arbeitszeit zu mindestens 30% von „diversen“ Anwälten in Rechnung gestellt wird.

Der Getränkehersteller Coca-Cola hat eine neue Firmenpolitik vorgestellt, der zufolge er nur noch mit Kanzleien zusammenzuarbeiten beabsichtigt, die mindestens 30% der in Rechnung gestellten Arbeitszeit durch Nicht-weiße Anwälte erbringen lassen.

Die neuen Bedingungen wurden in einem offenen Brief der Rechtsabteilung an die externen Rechtsberater des Unternehmens veröffentlicht. So müssen sich die Anwaltskanzleien dazu verpflichten, „dass mindestens 30% der in Rechnung gestellten Arbeitszeit von Mitarbeitern und Partnern durch ‚diverse‘ Anwälte erbracht werden muss, und von dieser mindestens die Hälfte von schwarzen Anwälten.“

„Es ist an der Zeit, dass wir aufhören, uns für gute Absichten und Überzeugungen zu verbürgen, und stattdessen Taten und Ergebnisse belohnen. Das ist jetzt ganz klar eine Erwartung“, schrieb Bradley Gayton, der stellvertretende Vorsitzende und Chef-Justiziar von Coca-Cola, in dem offenen Brief. Er hoffe, dass die mit Coca-Cola arbeitenden Partnerkanzleien „dies als Gelegenheit sehen, eine echte Veränderung des Systems zu erreichen.“

Der Ansatz ist insofern sehr ambitioniert, da die US-amerikanische Bevölkerung nur zu 13 Prozent durch afro-amerikanische Bürger gestellt wird und nur 5 Prozent aller Anwälte schwarz sind.

Bereits im vergangenen Monat war Coca-Cola mit einem „Anti-Rassismus-Training“ für seine Mitarbeiter in den Schlagzeilen gelandet. Die Mitarbeiter wurden in dem Training dazu angehalten, in Zukunft „weniger weiß zu sein“ („Try to be less white“).

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