Bundesverband Lebensrecht gratuliert der neuen Bundesregierung zum Amtsantritt: fordert Umdenken

Foto: Bundesregierung/Kugler

Zum Amtsantritt der neuen Bundesregierung sagte die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., Alexandra Linder, heute in Berlin:

Wir gratulieren Bundeskanzler Olaf Scholz und seiner Bundesregierung zur Übernahme der Amtsgeschäfte und wünschen für die bevorstehenden Aufgaben gutes Gelingen.

Annalena Baerbock möchte sich als Außenministerin weltweit für Menschenrechte einsetzen und auf internationale Kooperation und Gemeinsamkeiten setzen. Das ist ein guter Vorsatz, zum Beispiel in Bezug auf weltweite Abtreibungsregelungen und deren Folgen.

So stimmte das Parlament in Chile, auch angesichts negativer Erkenntnisse aus vielen Staaten, gerade gegen eine bis zur 14. Schwangerschaftswoche (SSW) legalisierte Abtreibung.

Angesichts jahrzehntelanger negativer Erfahrungen und immens hoher Abtreibungszahlen, vor allem bei Minderheiten, steht in den USA eine Revision des Abtreibungsurteils Roe vs. Wade an. Dort durfte man bisher etwa bis zur 24. SSW, der angenommenen „Lebensfähigkeit“ (viability) des Kindes, abtreiben – mittlerweile wurde das bisher jüngste Kind in der 18. SSW geboren.

Ein kritischer, menschenrechtlicher Blick in die gesellschaftlichen Zustände und die Lage von Frauen in anderen Staaten führt zu der Erkenntnis, dass jede Form der Abtreibungslegalisierung höhere Zahlen zur Folge hat und dass Abtreibung die Emanzipation von Frauen in keiner Weise voranbringt.

Ungeachtet all dessen plant die Koalition laut Vertrag, ein im Vergleich mit vielen anderen Staaten besseres und humaneres Gesetz aufzugeben, die kommerzielle Werbung für Abtreibung zu erlauben und Abtreibung als „Gesundheitsversorgung“ zu legalisieren.

Wir fordern die Koalition und die neue Bundesregierung dazu auf, ihrem vornehmsten Auftrag besonders gewissenhaft nachzukommen: Sorgen Sie dafür, dass die Würde jedes Menschen unantastbar ist, dass die Menschenrechte für alle Menschen gewahrt sind. In Bezug auf Abtreibung betrifft dies die Mütter im Schwangerschaftskonflikt, denen statt der ihnen zustehenden umfassenden Unterstützung der Tod ihres eigenen Kindes als vermeintliche Lösung angeboten wird. Und es betrifft die Kinder, die aufgrund von genetischen Besonderheiten, Krankheiten, Konflikten oder aufgrund reiner Erwachsenenwillkür vor ihrer Geburt sterben sollen.

Pressemitteilung des BVL vom 9. Dezember.

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