Bruch mit katholischer Lehre: neues kirchliches Arbeitsrecht tritt in Kraft

Die Änderung des neuen Arbeitsrechts, das mit zentralen Grundsätzen der katholischen Ethik bricht, war letztes Jahr vom Verband der Diözesen Deutschlands verabschiedet worden.

Bereits 14 deutsche Diözesen haben zum Jahreswechsel ein neues kirchliches Arbeitsrecht verabschiedet, dass die Beschäftigung von Wiederverheirateten und gleichgeschlechtlich „verheirateten“ Menschen erlaubt. Die Änderung des neuen Arbeitsrechts, das mit zentralen Grundsätzen der katholischen Ethik bricht, war letztes Jahr vom Verband der Diözesen Deutschlands verabschiedet worden (IFamNews hatte berichtet).

Die 14 Diözesen haben die Änderung des Arbeitsrechts bereits im offiziellen Amtsblatt ihrer Diözese veröffentlicht, weitere sieben haben die Einführung des neuen Arbeitsrechts zum Jahreswechsel angekündigt. Die neue Grundordnung gilt demnach bereits für die Bistümer Aachen, Augsburg, Berlin, Dresden-Meißen, Essen, Hamburg, Hildesheim, Köln, Limburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer, Trier und Würzburg.

Die Anerkennung des neuen Arbeitsrechts durch die übrigen Bistümer wird noch während des ersten Quartals 2023 erwartet.

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