Im Oktober 2020 hat das polnische Verfassungsgericht die „eugenische Abtreibung“ verboten, weil es gegen die Landesverfassung verstößt, das Leben eines Babys aufgrund eines angeborenen Defekts noch im Mutterleib zu beenden. Seitdem hat dieses Urteil Hunderte von unschuldigen Kindern vor dem Tod bewahrt, obwohl die Abtreibung nach polnischem Recht auch weiterhin legal ist, sofern die Fortführung der Schwangerschaft die Gesundheit bzw. das Leben der Mutter direkt bedroht oder die Schwangerschaft das Ergebnis einer Straftat, wie Vergewaltigung oder Inzest, ist.
Nun ist eine 30-jährige Polin in der 22. Schwangerschaftswoche an einem septischen Schock gestorben. Die Abtreibungsbefürworter behaupten, die Frau sei aufgrund des Urteils des polnischen Verfassungsgerichts gestorben. Aber ist das wirklich der Fall?
Sicher ist, dass der Tod der 30-jährigen Schwangeren die Debatte zur Abtreibung in Polen neu entfacht und landesweit Proteste ausgelöst hat. Abtreibungsbefürworter behaupten, die Entscheidung des Verfassungsgerichts im Jahr 2020 gefährde das Leben aller Frauen, denn infolge des Urteils seien pränatale Tests eingeschränkt und Schwangerschaftsabbrüche in Fällen, in denen das Leben der Mutter Vorrang vor dem Leben des in ihr wachsenden Kindes hat, nicht erlaubt. Doch ist diese Darstellung weit von der Wahrheit entfernt.
Denn die nach polnischem Recht zulässige Verweigerung, lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen, zählt zu den Versäumnissen und Fehlern, die ein Arzt machen kann und manchmal auch macht. Dies hat nichts mit der Abtreibungsgesetzgebung in Polen zu tun, nach der beispielsweise die „eugenische Abtreibung“ verboten ist.
Die einzig wahre und tragische Wahrheit ist, dass eine polnische Frau wegen der Ignoranz der Ärzte starb. Die Frau wurde mit schwerwiegenden Komplikationen im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft ins Krankenhaus eingeliefert: Es lag eine sehr schlimme Entzündung vor. Mit anderen Worten: Das Leben dieser Mutter war in Gefahr, doch hat sie die notwendige Versorgung und Behandlung durch das medizinische Personal, das genau dafür hätte sorgen müssen, nicht erhalten.
Zuerst verstarb das ungeborene Kind, kurz darauf die Mutter. Nach dem Tod von Mutter und Kind wurden die Ärzte, die die notwendige Versorgung und Behandlung hätten leisten müssen, vom Dienst suspendiert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Das ist die Wahrheit. Alles andere sind nur Lügen, verbreitet von Menschen, die ohne Rücksicht oder Scham jede Gelegenheit ausnutzen, eine ohnehin schon tragische Situation noch tragischer zu machen.