Der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Freitag das Verbot zur Beihilfe zum Selbstmord aufgehoben. Das bisherige Verbot verstoße nach Auffassung des Wiener Gerichts gegen das Recht auf Selbstbestimmung, welches „sowohl das Recht auf die Gestaltung des Lebens als auch das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben“ umfasse. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 in Kraft.
Geklagt hatten mehrere Betroffene, darunter zwei Schwerkranke. Sie waren der Auffassung, § 78 Strafgesetzbuch (StGB) sei verfassungswidrig. Er verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, indem dieser Tatbestand ausnahmslos jede Hilfeleistung zum Suizid unter allen Umständen verbiete. Dem folgte der VfGH.
Die Österreichische Bischofskonferenz nahm die Entscheidung des VfGH mit Bestürzung auf, sie bedeute einen Kulturbruch: „Jeder Mensch in Österreich konnte bislang davon ausgehen, dass sein Leben als bedingungslos wertvoll erachtet wird – bis zu seinem natürlichen Tod. Diesem Konsens hat das Höchstgericht mit seiner Entscheidung eine wesentliche Grundlage entzogen.“ Der Mensch solle an der Hand eines anderen, aber nicht durch die Hand eines anderen sterben.