„A-sexuelle Erotikvereinigungen“: Gericht spricht Biologieprofessor von homophober Volksverhetzung frei

Das Gericht bestätigte somit den Freispruch des Landgerichts Kassel. „Die Äußerung ist im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung anzusehen.“

Ulrich Kutschera. Foto: Youtube Screenshot.

Der Biologieprofessor Ulrich Kutschera wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main endgültig vom Vorwurf freigesprochen, Homosexuelle beleidigt zu haben.

Die von ihm im katholischen Nachrichtenportal kath.net getätigten Aussagen, homosexuelle Paare seien „a-sexuelle Erotikvereinigungen“ und es eröffne sich im Zusammenhang mit dem Adoptionsrecht für Homosexuelle ein „mögliches Horror-Kinderschänder-Szenario“, sind „nicht strafbare Meinungsäußerung“:

„Die Äußerung ist im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung anzusehen“, ließ das Gericht verlauten. Mit der Bezugnahme auf „lesbische Frauen“ oder „homosexuelle Männer“ werde eine „unüberschaubare Gruppe“ angesprochen, und wende sich daher nicht gegen die persönliche Ehre einzelner.

Das Gericht bestätigte somit den Freispruch des Landgerichts Kassel, das Kutschera im März vergangenen Jahres in zweiter Instanz bereits freigesprochen hatte.

Das Urteil des Oberlandesgerichts ist nicht anfechtbar.

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